Unsere Sparangebote für Sie:

Erlebniswochen:

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 Pamperswochen:

7.3. - 1.4.  Ein Kind je Wohnung im Typ I unter 2 Jahren ist frei!!!
16.09. - 30.9. (ab einem Aufenthalt von 1 Woche)

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Enthaltene Leistungen:
WLAN, Farb-TV, Wasser, Strom, Heizung, Bettwäscheerstausstattung, Hand-und Küchentücher, Endreinigung, Ponyreiten, Wanderkarte, Spielscheune, Spielecke im Aufenthaltsraum, Liegewiese, Grill-und Lagerfeuerplatz, kostenlose Babykiste, sowie sämtliche Leistungen der ErlebnisPlus Card der Urlaubsregion Sankt Englmar.

Buchungs-und Zahlungsbedingungen:
Anreise ab 14.00 Uhr
Abreise bis 10.00 Uhr
Bezahlung erfolgt vor Ort in bar

Speziell für unsere Kleinsten bieten wir eine kostenlose Babykiste an: Von Babybett, Hochstuhl, Kinderwagen, Buggy, Rückentrage, Babybadewanne, Toilettenaufsatz, Hocker, Flaschenwärmer, Sterilisator, Wasserkocher bis hin zum Kindergeschirr in allen Wohnungen und eine Spielecke im Aufenthaltsraum finden Sie alles, was Sie für Ihre Kleinsten im Urlaub brauchen.

Stornierung:
Falls Sie nach erfolgter Buchung Ihre Reise nicht antreten oder früher abreisen, berechnen wir 90 % des Übernachtungspreises, sofern wir die Ferienwohnung nicht weitervermieten konnten.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese übernimmt die Ihnen entstehenden Rücktrittskosten, wenn Sie Ihre Ferienwohnung durch ein unvorhergesehenes Ereignis stornieren müssen.
Europäische Reiseversicherung unter www.reiseversicherung.de

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe. Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Gastwirt (Hotelier/Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt eingesparten Aufwendungen.
Richtsätze: 20 % bei Ü/F, 40 % bei einer Verpflegungsleistung und 10 % bei einer Ferienwohnung.
Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.




Freizeit-und Erlebnishof Schötz

Schuhchristleger 1, 94353 Haibach
Tel. 09965/84070 oder 0163 7776169
E-Mail: fewo-schoetz@t-online.de

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